Konjunkturpaket II
Geschrieben von Redaktion am Juni 03 2009 00:00:00

( Gero Riedel, 3. Juni 2009 )



Nachdem nun das Konjunkturpaket II auch in den Bundesländern umgesetzt wurde, hat nun das große Wunschlistenkonzert begonnen.

Wie groß die Geldmenge für die Kommunen in den einzelnen Bundesländern ist, haben die Bundesländer sehr unterschiedlich geregelt. Es gibt Bundesländer, die trauen ihren Kommunalvertretern viel zu und geben viel Geld, während andere sehr wenig Vertrauen in ihre Kommunalvertreter haben, und die bekommen wenig Geld. In Brandenburg hat das Land sehr wenig Vertrauen in ihre Kommunalvertreter.


Erweiterte Neuigkeit

( Gero Riedel, 3. Juni 2009 )



Nachdem nun das Konjunkturpaket II auch in den Bundesländern umgesetzt wurde, hat nun das große Wunschlistenkonzert begonnen.

Wie groß die Geldmenge für die Kommunen in den einzelnen Bundesländern ist, haben die Bundesländer sehr unterschiedlich geregelt. Es gibt Bundesländer, die trauen ihren Kommunalvertretern viel zu und geben viel Geld, während andere sehr wenig Vertrauen in ihre Kommunalvertreter haben, und die bekommen wenig Geld. In Brandenburg hat das Land sehr wenig Vertrauen in ihre Kommunalvertreter.

Man kann zu diesen Konjunkturpaket stehen wie man will, es ist da und muss umgesetzt werden. Es muss auch umgesetzt werden, weil der Zeitrahmen sehr kurz ist und auf nur zwei Bereiche anzuwenden ist. Für die Bildung 65 % und für die Infrastruktur 35 %. Von der Gesamtsumme in 2009 und 2010 jeweils 50 %.

Hier sind aber schon die ersten Fehlinterpretationen entstand. Man muss nicht von den 50 % in einem Jahr 65 % für die Bildung und 35 % für die Infrastruktur ausgeben. Die Prozentsätze beziehen sich nur auf den Gesamtbetrag und nicht auf die Jahre. D.h. es können in einem Jahr auch 50 % für die Bildung und im zweiten Jahr 15 % für die Bildung und 35 % für die Infrastruktur ausgegeben werden, oder umgekehrt. Oder jede mögliche andere prozentuale Aufteilung, solange der jährliche Betrag nicht 50 % der Gesamtsumme überschreitet.

Dies kann zu einer wesentlich effektiveren Ausgabe führen, da Projekte größer gestaltet werden können, bzw. die kostenerhöhende Aufteilung in Jahresscheiben wegfallen könnte.

Kopfschmerzen sollte den Kommunen auch die Prüfung über die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel bereiten. Alleiniges Prüforgan ist der Bundesrechnungshof. Diese Prüfung wird in ca. 4 bis 5 Jahren sein. Was ist, wenn der Bundesrechnungshof eine nicht ordnungsgemäße Verwendung feststellt? Dann müssen die Kommunen zurückzahlen. Wovon? Die Summen aus dem Konjunkturpaket machen in den neuen Bundesländern ca. 50 % ihres jetzigen Investitionshaushalts aus.

Da hilft es auch nicht, wenn man bei den Kreisen den bürokratischen Weg der Kontrolle geht. Die Landkreise übernehmen nicht die Verantwortung für die Fehlverwendung.

Hier kann man nur fordern entweder die Landkreise prüfen und übernehmen damit auch die Rückzahlungsverpflichtung bei Fehlverwendung, oder die Landkreise prüfen nicht und überlassen es den Städten und Gemeinden vor Ort. Dann stehen diese auch in der Rückzahlungspflicht.

Aber heute liegt die Genehmigung von Maßnahmen bei den Landkreisen, damit haben real die Städte und Gemeinden keine Verfügungsgewalt über die Mittel. Dies zeigt, wie wenig Vertrauen das Land Brandenburg in seine Kommunen hat.